PPP-Ablaufverfahren
Nach EG-Definition gelten Kredite als Schulden. Also mussten findige Rosstäuscher gefunden werden, die Möglichkeiten suchen, wie man das umgehen kann. Zunächst die Frage, warum wird von einem Organ des Staates ein Kredit aufgenommen? Es muss oder will ein Projekt finanzieren, einen Tunnel bauen, ein Schloss restaurieren oder Straßen oder Schulen sanieren und andere Projekte (z. B. bei der Wasserversorgung, der Bundeswehr etc.). Aber das Budget gibt eine Kreditaufnahme nicht her, was also tun? Ganz einfach, nicht das Staatsorgan nimmt die erforderlichen Kredite auf, sondern Private über ein PPP-Modell. Das funktioniert dann so:
- Eine Beraterfirma wird engagiert, die zunächst die voraussichtlichen Kosten für ein geplantes Projekt ermittelt.
- Aufgrund dieser Vorabplanung erfolgt eine Ausschreibung.
- Auf der Basis der EU-Richtlinie für Ausschreibungen bewerben sich große Unternehmen (EU-weit).
- Ein oder auch mehrere Unternehmen erhalten den Zuschlag.
- Die Beraterfirma erstellt einen Vertragstext, der durchaus mehrere tausend Seiten umfassen kann.
- dem zustimmungspflichtigen Gremium werden in Präsentationen die Vorzüge des PPP-Modells in schillernden Farben präsentiert. Das Vertragswerk wird ausgelegt, darf aber nicht vervielfacht werden, weil der Vertrag geheim ist.
- Das zustimmungspflichtige Gremium, z. B. eine Gemeinderat, stimmt dem Projekt zu, ohne Kenntnis des Vertrages, denn wer im Gemeinderat liest schon einen Vertrag von 3.000 bis 4.000 Seiten? Aber in der Präsentation wurden ja die immensen Vorteile farbenfroh geschildert.
- Der oder die ausführenden Unternehmen verkaufen die lt. Vertrag festgesetzten Zahlungsverpflichtungen an eine Bank als "Forfaitierung" (frz. in Bausch und Bogen).
- Die Bank fordert für die Verpflichtungen den Einredeverzicht.
- Das Projekt kann realisiert werden, ohne einen Kredit aufzunehmen.
- Der Auftraggeber (Staat, Land, Gemeinde) hat damit statt eines Kredits eine Zahlungsverpflichtung Mit Laufzeiten in der Regel zwischen 15 und 30 Jahren aufgenommen.
Der Pferdefuß: Forfaitierung mit Einredeverzicht bedeutet, dass die Zahlungsverpflichtung unter allen Umständen ohne Rückgriff auf den "Verkäufer" (die ausführenden Firmen) beglichen werden müssen, auch wenn der Auftrag nicht ordnungsgemäß abgewickelt wurde oder die Auftragsnehmer pleite gegangen sind, ohne den Auftrag fertigzustellen. Solche Zahlungsverpflichtungen haben in der Regel Laufzeiten von 15 bis 30 Jahren. Oft können dann vertraglich vereinbarte Angleichungen an die wirtschaftlichen Gegebenheiten zu einer Erhöhung der Zahlungsverpflichtung führen.
Die bei der Präsentation dargestellten Kostenersparnisse halten einer Überprüfung nicht stand. Die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen werden allerdings nicht als Schulden definiert, weil keine Kredite abgeschlossen wurden und beeinträchtigen damit auch nicht die Grundgesetzlichen und von der EU erlassenen Regeln für Kreditaufnahmen.
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