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Arbeitslosenhilfe: Einkommen des Ehegatten bei Trennung unerheblichDas Einkommen eines getrennt lebenden Ehegatten darf nicht auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet werden. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem heute bekannt gewordenen Urteil. Zum Wesen der Ehe gehört nach Überzeugung der Richter eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft. Diese sei bei getrennt lebenden Eheleuten trotz weiter bestehender Ehe nicht mehr gegeben (Az.: L 1 AL 156/04). Anders als die Arbeitsverwaltung sah das LSG keine rechtliche Grundlage, die Rente des Mannes der Klägerin zuzurechnen. Wegen der Erkrankung des Ehemannes sei es beiden nicht mehr möglich, eine eheliche Gemeinschaft zu führen. Rechtlich betrachtet sei die Klägerin daher wie eine allein stehende Hilfeempfängerin zu behandeln. Die Entscheidung des LSG ist noch nicht rechtskräftig. Die Richter ließen wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundessozialgericht in Kassel zu. |