Soziale Bewegung

SOFORT-Maßnahmen gegen die schlimmsten Auswirkungen von Hartz IV
Für ein Gesetzgebungsverfahren zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Erwerbslosen

Wir meinen nicht nur, sondern wir erleben seit dem 1. Januar 2005 wie der soziale Friede in der Bundesrepublik durch die von SPD/Grüne/CDU/CSU/FDP beschlossene „Hartz-IV-Gesetzgebung“ weiter zerstört wird. Diese Gesetzgebung stürzt Millionen unverschuldet in Armut. Einige haben sich deshalb in den letzten Wochen das Leben genommen. Wir fordern die Bundesregierung, die Fraktionen des Deutschen Bundestages und den Bundesrat daher dringendst auf, ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, welches den im folgenden genannten Forderungen der Erwerbslosen Rechnung trägt:

1. Die sofortige Erhöhung des Regelsatzes auf 634 Euro ist für ein menschenwürdiges Leben unabdingbar notwendig.

2. Es darf keine Anrechnung der Leistungen für Kinder wie Kindergeld und Unterhalt auf die Regelsätze für den Lebensunterhalt der Erwachsenen erfolgen.

3. Es darf keine Anrechnung des Einkommens von Partnern oder Verwandten auf die Regelsätze der Erwerbslosen erfolgen.

4. Die Möglichkeit der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse und der Pflegeversicherung für alle Erwerbslosen muss hergestellt werden.

5. Die Wiederherstellung der bis 1998 gültigen Regelungen für die Berechnung der künftigen Rente der ALG-II-Empfänger ist unerlässlich.

6. Schluss mit dem Annahmezwang von untertariflich bezahlter Arbeit!

7. Schluss mit der Erbenhaftung!

8. Schluss mit den Sanktionen gegen Erwerbslose durch die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und Rechtssicherheit sowie Offenlegung der Dienstanweisungen für den Umgang der Mitarbeiter der Agentur für Arbeit mit den Erwerbslosen.

Zur Durchsetzung der Forderungen wird unter Verantwortung der beiden Koordinierungsstellen in Berlin, vertreten durch Roland Klautke und Leipzig, vertreten durch Thomas Rudolph sowie des Vorsitzenden des Bundeserwerbslosenausschuss von ver.di Peter Heller eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der bundesweiten Kampagne für Sofortmaßnahmen gebildet.

Göttingen, den 12. März 2005

[Beschluss des 5. bundesweiten Treffens der Sozialbündnisse, Organisatoren der Montagsdemonstrationen, Organisationen der sozialen Bewegung und von Vertretern der Gewerkschaften]

Druckversion des Beschlusses

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SAARBRÜCKER RESOLUTION vom 12. April 2005:

WEG mit Hartz IV

In den letzten Tagen und Wochen haben sich die Unterzeichnenden zu einer überparteilichen Initiative zusammengefunden, deren soziales Gewissen und deren soziale Verantwortung gegenüber der Bevölkerung des Saarlandes und der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland diese Resolution hervorgebracht hat. Die Unterzeichnenden fordern die Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf, das Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt, auch Hartz-IV genannt, sofort zurückzunehmen, weil,

1. wir nicht zulassen können, dass ein Bürger, der Jahrzehnte in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, im Falle der Arbeitslosigkeit nur noch einen Bruchteil seiner eingezahlten Beiträge zurück bekommt. Dies ist eine staatliche Enteignung von Eigentum.

2. wir der festen Überzeugung sind, dass dieses Gesetz massiv gegen das Grundgesetz verstößt. Hier sei nur als ein Beispiel unter vielen hervorgehoben, dass auch in nicht ehelichen Partnerschaften das Einkommen des arbeitenden Partners dem arbeitslosen Partner in voller Höhe angerechnet wird, was zur Folge haben kann, dass dem arbeitslosen Partner kein Arbeitslosengeld II mehr bewilligt wird, obwohl keinesfalls sicher gestellt ist, dass der arbeitende Partner bereit ist, den anderen finanziell zu unterstützen.

3. wir nicht akzeptieren können, dass ein Langzeitarbeitsloser, der seit Jahren eine private Vorsorge betreibt, gezwungen ist, sein erspartes Vermögen aufzubrauchen, bevor er Arbeitslosengeld II beziehen kann, während jemand, der keinerlei private Vorsorge getroffen hat, sofort diese Leistung erhält.

4. es eine Schande ist, dass Menschen die durch ihre jahrelange Arbeit zum Wohlstand unseres Landes und zum Wohlstand ihrer bisherigen Arbeitgeber beigetragen haben, durch Hartz-IV zu Sozialhilfeempfängern degradiert werden.

5. es beschämend ist, dass Arbeitslose unter Androhung des Entzuges jeglicher Sozialleistungen gezwungen sind, jede Tätigkeit auch noch so gering qualifizierte anzunehmen und dies zum Teil auf der Basis von so genannten Ein-Euro-Jobs.

6. es nicht zu erkennen ist, dass dieses Gesetz neue Arbeitsplätze schafft, sondern eher zur Vernichtung von Arbeitsplätzen, zumindest von solchen, die nach Tarif bezahlt werden, beiträgt. Im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen arbeiten jetzt schon Menschen zu einem Euro die Stunde in bisher nach Tarif bezahlten Tätigkeiten.

Dieses Gesetz stürzt besonders viele ältere Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende und Familien in eine dauerhafte Armut. In der weiteren Folge reduziert es unausweichlich die Kaufkraft in den Ländern und Kommunen, so dass die sowieso schon geschwächten Strukturen des Binnenmarktes weiteren Schaden davontragen werden. Dieses Gesetz ist ein Motor für sozialen Unfrieden in unserem Land. Das können wir nicht zulassen.

Erstunterzeichner: Oskar Lafontaine, Ottmar Schreiner (MdB), Professor Heinz Bierbaum (Leiter des Info-Institutes), Markus Lein (Wahlalternative, Arbeit und soziale Gerechtigkeit, WASG), Rolf Linsler (Landesvorsitzender Verdi-Saar), Reiner Gehring (Geschäftsführer IG-Bau Bezirksverband Saar-Trier), Volker Schneider (Dipl. Sozialarbeiter), Walter Scheile (Initiative gegen den Abbau des Sozialstaates), Markus Andler (Gewerkschaftssekretär IG-Bau Bezirksverband Saar-Trier) und weitere Unterzeichner.

Unterzeichner in Dortmund: Michael Spors (WASG), Manfred Sträter (NGG, WASG, Landtagskandidat 113), Uwe Lagoda (WASG, Landtagskandidat 111), Klaus-Peter Knabe (WASG, Landtagskandidat 112), Hagen Dorgathen (WASG, Landtagskandidat 114)

Unterzeichner in Leipzig: Peter Heller (Vorsitzender Bundeserwerbslosenausschuss ver.di), Carl Jesche (Neues Forum), Oliver Kloss (Aktionsbündnis: Soziale Gerechtigkeit – Stoppt den Sozialabbau, WASG), Jörg Kogel (ver.di, Neues Forum), Bernhard Krabiell (Bezirksgeschäftsführer ver.di Leipzig-Nordsachsen), Christian Lamß (Arbgeitslosenverband Sachsen), Majbrit Preuss (Sozialforum Leipzig), Thomas Rudolph (Aktionsbündnis: Soziale Gerechtigkeit – Stoppt den Sozialabbau, Aktionskreis Demokratie & soziale Politik), Friedhelm Schutt (Bezirksvorsitzender ver.di Leipzig-Nordsachsen), David Spenn (Sozialforum Leipzig, WASG), Florian Tuczek (Sozialforum Leipzig, WASG), Michaela Ziegs (Aktionsbündnis: Soziale Gerechtigkeit, WASG)

Druckversion der Resolution mit Unterzeichnerformular

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"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."

Jean-Claude Juncker, amtierender EU-Ratspräsident und Premierminister von Luxemburg in einem Spiegel-Interview (52/1999 S. 136)

Spenden: Bank: Sparkasse Leipzig BLZ: 860 555 92 Konto-Nr.: 180 276 303 8 Stichwort: Kampagne Regelsatz

e-Mail: information@soziale-bewegung.de
 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

16. März 2005

wir haben erste Absprachen zur Vorbereitung der Kampagne getroffen und möchten Euch darüber informieren, dass Ihr ab sofort Eure Vorschläge zur Durchsetzung der von uns in Göttingen mit überwältigender Mehrheit beschlossenen SOFORT-Maßnahmen an die e-Mail-Adresse "information@soziale-bewegung.de" senden könnt. Wir werden Euch voraussichtlich schon bald erste Einladungen zu verschiedenen Arbeitsberatungen zu Einzelaspekten der Kampagnenplanung zusenden.

Für die Koordinierung der bundesweiten Kampagne zur sofortigen Erhöhung des Regelsatzes für die Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind wir aber auf Spenden angewiesen. Wir bitten deshalb all jene Gruppen, Organisationen, Initiativen und Einzelpersonen, welche die Kampagne unterstützen, um eine Spende auf das unten stehende Konto. Danke.

Mit freundlichen Grüßen Peter Heller, Roland Klautke, Thomas Rudolph.

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Arbeitsberatung Aktionen und Aktionsformen der gemeinsamen Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der bundesweiten Kampagne SOFORT-Maßnahmen am 10. April

23. März 2005

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

Hiermit lädt Euch die gemeinsame Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der bundesweiten Kampagne für Sofortmaßnahmen zu einer offenen Arbeitsberatung für den 10. April von 12 bis 16 Uhr nach Leipzig in die Karl-Liebknecht-Str. 30, in Räume des ver.di Bezirkes Leipzig-Nordsachsen (V.Etage) ein. Diese erste derartige Arbeitsberatung soll ausschließlich als Ideenkonferenz dazu stattfinden, mit welchen Aktionen und Aktionsformen die Erwerbslosen ihren Forderungen Nachdruck verleihen können. Wir wollen gemeinsam viele Ideen entwickeln, damit die Arbeitsgruppe ein möglichst großes Spektrum an Aktionsvorschlägen hat. Eine Entscheidung darüber, welche der entwickelten Aktionen dann auch umgesetzt wird, soll an diesem Tag noch nicht gefällt werden. Es ist aber insbesondere die Kreativität jener auf der Ideenkonferenz gefragt, die uns schon in den letzten Monaten immer wieder Vorschläge für Aktionen unterbreitet haben.

Außerdem möchten wir Euch darüber informieren, daß der Bundeserwerbslosenausschuss der ca. 200 000 in der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di organisierten Erwerbslosen ebenfalls einen entsprechenden Kampagnenbeschluss gefällt hat. Dessen ungeachtet benötigen wir jedoch für die Kampagne auch Geld. Wir bitten deshalb insbesondere diejenigen von Euch, welche noch einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz auf dem 1. Arbeitsmarkt haben, sowie jene Gruppen und Organisationen, welche über eigene Finanzreserven verfügen, um eine entsprechende Spende für die Kampagne. Die Angaben zum Konto könnt ihr dem Briefkopf entnehmen. Um die notwendige Verpflegung für das Arbeitstreffen zu planen, bitten wir um eine kurze Rückmeldung, wer an dem Arbeitstreffen teilnehmen wird. Jene von Euch, welche am 10. April nicht selbst anwesend sein können, bitten wir um schriftliche Zusendung ihrer Aktionsvorschläge.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Eure Arbeit bis zum 10. April

Peter Heller (Vorsitzender Bundeserwerbslosenausschuss ver.di)
Roland Klautke (Koordinierungsstelle Berlin)
Thomas Rudolph (Koordinierungsstelle Leipzig)

Millionen-Werbung für Regierungspolitik

Unter Titeln wie "Agenda 2010 - Deutschland bewegt sich" warb die Bundesregierung im Jahr 2004 in Zeitungsanzeigen für ihre "Reformpolitik". Über 250 Millionen Euro hat die Bundesregierung im Jahr 2004 für solche Werbung ausgegeben. Das entspricht dem Januar-Einkommen von rund einer Dreiviertel Million Beziehern des Arbeitslosengeld II.

Vorschläge für Forderungen an die Kommunen gegen die finanziell existenzgefährdende Lage der Erwerbslosen

Beschluss des 5. bundesweiten Treffens der Sozialbündnisse, Organisatoren der Montagsdemonstrationen, Organisationen der sozialen Bewegung und von Vertretern der Gewerkschaften

Vorschläge für Forderungen an die Kommunen gegen die finanziell existenzgefährdende Lage der Erwerbslosen

Wir fordern von Gemeinden, Städten und (Land-)Kreisen, das sie ihrer grundgesetzlichen Verpflichtung zur Wahrung der Menschenwürde wieder nachkommen und wir erwarten, das die Gemeinden, Städte und (Land-)Kreise sich auf der kommunalen Ebene für die Umsetzung der folgenden Forderungen einsetzen, um die finanziell existenzgefährdende Lage der ALG-II-Empfänger, Sozialgeldempfänger und derer die aus dem Leistungsspektrum von Arbeitslosengeld II herausgefallen sind, umgehend wenigstens geringfügig zu lindern:

1. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis ... übernimmt dauerhaft die vollen Mietkosten, ungeachtet der Wohnungsgröße und erklärt damit ihren Verzicht auf jegliche Zwangsumzüge von Arbeitslosengeld-II-Empfängern.

2. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis ... übernimmt die vollen Heiz-, Warmwasser- und pauschalisierten Stromkosten, sowie die Grundgebühr für einen Telefonanschluß der Arbeitslosengeld-II- Empfänger.

3. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis ... übernimmt die Kosten für die Krankenversicherung für die Menschen, die aus dem Leistungsspektrum von Arbeitslosengeld II herausfallen, nicht familienversichert und demnach nicht mehr krankenversichert sind.

4. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis... weist alle kommunalen Einrichtungen an, keine sogenannten „Ein Euro Jobs“ anzubieten. Sie blockiert in allen Betrieben mit kommunaler Beteiligung die Einführung dieser Billigjobs. Sie fordert die freien Träger auf, keine sogenannten „Ein Euro Jobs“ anzubieten. Freie Träger erhalten keine über die Pflichtleistungen hinausgehende kommunale Förderung mehr, wenn sie diese Billigjobs einführen.

5. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis ... fordert die ARGE auf, keine Arbeitslosengeld-II-Empfänger anzuweisen, einen sogenannten „Ein Euro Job“ anzunehmen.

6. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis ... handelt mit den kommunalen Verkehrsbetrieben ein Sozialticket für den öffentlichen Personennahverkehr aus, dessen Kosten für die Erwerbslosen und deren Kinder 50 % des vollen Preises nicht überschreitet.

7. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis ... beschließt, Erwerbslosen künftig den kostenfreien Besuch der Bibliotheken und Museen sowie den Kindern der Erwerbslosen den kostenfreien Besuch der jugendhilflichen und soziokulturellen Einrichtungen der Kommune und ihrer freien Träger zu ermöglichen.

8. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis ... beschließt, den Besuch aller anderen Kultur- Bildungs- und Freizeiteinrichtungen der Kommune für die Erwerbslosen um mindestens 75 % zu ermäßigen.

9. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis ... beschließt, die Kosten der Erwerbslosen für Lehrmittel und Schulbedarf ihrer Kinder durch das zuständige Schulamt zurückzuerstatten.

10. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis ... beschließt, eine kostenfreie Schulspeisung für die schulpflichtigen Kinder der Erwerbslosen zu ermöglichen.

11. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis ... beschließt, Nachforderungen aus der Jahresendabrechnung der Mietnebenkosten zu übernehmen.

12. Die Gemeinde/Stadt bzw. der (Land-)Kreis ... beschließt, Nachforderungen aus der Jahresendabrechnung der Energiekosten zu übernehmen.

Göttingen, den 12. März 2005

Druckversion des Beschlusses

Bitte sendet uns Eure regionalen Forderungen an die Kommunen zu und informiert uns darüber, wie Ihr welche Forderungen an die Kommune bereits durchgesetzt habt. Schickt diese Infos bitte an information@soziale-bewegung.de.