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Erstelldatum: 04.06.2007

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Voraussetzungen

Arbeitnehmer können bei Teilhabe an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen durch Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn
  • die Weiterbildung für eine berufliche Eingliederung bei bestehender Arbeitslosigkeit oder deshalb notwendig ist, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder wenn die Notwendigkeit der Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist,
  • die Agentur für Arbeit den Arbeitnehmer vor Weiterbildungsbeginn beraten hat und
  • die Weiterbildungsmaßnahme sowie der Träger für die Förderung zugelassen sind.

Art und Umfang der Förderung

Förderungsberechtigte Personen erhalten einen so genannten Bildungsgutschein.
Der Gutschein wird im Regelfall für ein bestimmtes Bildungsziel und einen bestimmten räumlichen Geltungsbereich ausgestellt. Mit diesem Bildungsgutschein können die Weiterbildungsinteressierten frei unter den zugelassenen Bildungsträgern und–maßnahmen wählen. Die Agentur für Arbeit informiert über Angebote (z.B. über die Internet Datenbank KURS). Die Auswahl des Bildungsanbieters obliegt jedoch allein dem Gutscheininhaber selbst. Der Bildungsgutschein ist dem Bildungsträger auszuhändigen, der die Kosten unmittelbar mit der Agentur für Arbeit abrechnet.

Bei Teilnahme an einer Weiterbildung können folgende Kosten von der Agentur für Arbeit übernommen werden:
  • Lehrgangskosten (Lehrgangsgebühren einschließlich der Kosten für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren für gesetzlich geregelte oder allgemein anerkannte Zwischen-/Abschlussprüfungen, Prüfungsstücke) sowie etwaige im Vorfeld der Teilnahme anfallende Kosten für eine Eignungsfeststellung (z.B. Gesundheitsprüfung).
  • Fahrkosten
  • Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie
  • Kinderbetreuungskosten (130 EUR monatlich je Kind).
Darüber hinaus können Ausländer bzw. andere Personen mit Migrationshintergrund ein besonderes Beratungs- und Informationsangebot im Rahmen des bundesweiten Netzwerkes "IQ-Beratung durch Qualifizierung" in Anspruchnehmen, das über spezielle Möglichkeiten der beruflichen Integration informiert. Weiterführende Informationen erteilt die zuständige Agentur für Arbeit bzw. finden Sie im Internet unter
www.inqua.de.