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Erstelldatum: 04.06.2007

Einstellungszuschuss bei Neugründungen

Voraussetzungen für Arbeitgeber

Arbeitgeber, die vor nicht mehr als zwei Jahren eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben, können für die unbefristete Beschäftigung eines zuvor arbeitslosen förderungsbedürftigen Arbeitnehmers auf einem neu geschaffenen Arbeitsplatz einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Damit soll die Gründungsphase unterstützt und erleichtert werden. Wegen wettbewerbsrechtlicher Bedenken der EU-Kommission ist eine Förderung in sog. „sensiblen Bereichen“, insbesondere der Landwirtschaft und dem Verkehrssektor, nicht möglich. In dem geförderten Betrieb dürfen nicht mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt sein.

Voraussetzungen für Arbeitnehmer

Für den geförderten Arbeitnehmer gilt, dass er vor der Einstellung mindestens drei Monate

  • Arbeitslosengeld oder Transferkurzarbeitergeld bezogen hat,
  • in einer von der Agentur für Arbeit geförderten ABM beschäftigt war,
  • an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat oder
  • die Voraussetzungen erfüllt, um Entgeltersatzleistungen bei beruflicher Weiterbildung oder bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erhalten
und ohne diese Leistung nicht oder nicht dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann.

Der Eingliederungszuschuss kann höchstens für zwei Arbeitnehmer gleichzeitig geleistet werden. Er kann dann nicht gewährt werden, wenn derselbe Arbeitnehmer bereits mit einem anderen Lohnkostenzuschuss gefördert wird.