| Navigation aus Navigation an | zurück | Erstelldatum: 04.06.2007 |
Einstellungszuschuss bei NeugründungenVoraussetzungen für Arbeitgeber Arbeitgeber, die vor nicht mehr als zwei Jahren eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben, können für die unbefristete Beschäftigung eines zuvor arbeitslosen förderungsbedürftigen Arbeitnehmers auf einem neu geschaffenen Arbeitsplatz einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Damit soll die Gründungsphase unterstützt und erleichtert werden. Wegen wettbewerbsrechtlicher Bedenken der EU-Kommission ist eine Förderung in sog. „sensiblen Bereichen“, insbesondere der Landwirtschaft und dem Verkehrssektor, nicht möglich. In dem geförderten Betrieb dürfen nicht mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt sein. Voraussetzungen für Arbeitnehmer Für den geförderten Arbeitnehmer gilt, dass er vor der Einstellung mindestens drei Monate
Der Eingliederungszuschuss kann höchstens für zwei Arbeitnehmer gleichzeitig geleistet werden. Er kann dann nicht gewährt werden, wenn derselbe Arbeitnehmer bereits mit einem anderen Lohnkostenzuschuss gefördert wird. | ||