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So wird man Bundesrichter!Berlin, 29. Januar 2007 Nächste Bundesrichterwahl steht bevor Am 29. März 2007 wird der Bundesrichterwahlausschuss über neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter entscheiden. Beim Bundesgerichtshof sind neun Stellen zu besetzen. Für das Bundessozialgericht sind sechs Personen, für den Bundesfinanzhof sowie das Bundesverwaltungsgericht je fünf Personen und für das Bundesarbeitsgericht zwei Personen zu wählen. Wahlvorschläge können von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und dem jeweils für das entsprechende Bundesgericht zuständigen Bundesminister gemacht werden. Für den Bundesgerichtshof, den Bundesfinanzhof und das Bundesverwaltungsgericht ist Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zuständig, für das Bundessozialgericht und das Bundesarbeitsgericht der Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Müntefering. Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des An dieser Stelle endet das Wundern. So viel zum Thema Gewaltenteilung.Sonst kein Kommentar | |