Aktenzeichen (gelöscht) wurde zugeteilt.
Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht ermittelt gegen W. D.
Staatsanwaltschaft
Beim Landgericht
Universitätsstrasse 48
35037 Marburg
Marburg, Oktober 2004Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Agentur für Arbeit (AA) in Marburg wegen des Verdachts der Falschbeurkundung, Willkür, Nötigung, Körperverletzung und Unterschlagung, sowie aus allen rechtlichen Gründen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie allgemein bekannt ist, soll ab dem 1.1.2005 gemäss Hartz IV die bisherige Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Arbeitsfähige durch das sogenannte Arbeitslosengeld II ersetzt werden. Es ist ein Novum in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte, dass die AA Strafen vergibt, wenn Arbeitslose einen Antrag auf gesetzlich zustehende Leistungen nicht stellt.
Die AA droht nicht etwa damit, mir zukünftige Leistungen ohne Antrag zu versagen, sondern setzt die laufenden, mir gesetzlich zustehenden Zahlungen wegen der "NichtAntragStellung" aus.
Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage für ein solches Handeln !
Die mir rechtlich zustehenden Leistungen werden willkürlich ausgesetzt. Ich bin in meiner Existenz (Miete, Essen ,..) von der Arbeitslosenhilfe abhängig und werde mit der Vernichtung meiner Existenz bedroht. Dies hat bereits jetzt bei mir körperliche Auswirkungen, die sich z.B. in starken Magenschmerzen und nervösen Störungen, wie Schlafstörung bemerkbar machen.
Es besteht aus meiner Sicht ein öffentliches Interesse, da mir bekannt ist, das es sich nicht um einen Einzelfall handelt, sondern weil hier in Marburg eine ganze Reihe von Arbeitslosen von diesen Willkürakten betroffen
sind.
Falls die Staatsanwaltschaft nach eingehender Prüfung ein öffentliches Interesse nicht zu erkennen vermag, benötige ich für ein zivilrechtliches Verfahren, dass ich in diesem Fall anstreben werde, die Personalien der Mitarbeiter der AA Marburg, die für den geschilderten Vorfall verantwortlich sind, sei es durch eigenes Handeln, Anordnung oder Unterlassung.
Im Einzelnen :
Die Behauptung es hätte für die Einladung zum 4.10.04 eine Rechtsbelehrung gegeben ist wahrheitswidrig. Wie Sie der Kopie ( Anlage 1) entnehmen können, hat es eine solche Belehrung nicht gegeben.
Die Behauptung, die vorläufige Einstellung der Leistungen sei gerechtfertigt durch § 331 Abs. 1 Satz 2 Drittes Sozialgesetzbuch ist falsch. Ein Antrag kann formlos bis zum 1.1.2005 oder danach gestellt werden. Bleibt eine Antragstellung aus, so kann sie nicht bestraft werden. Einzige Folge wäre, dass Leistungen bei verspäteter Abgabe erst mit Verzögerung frühestens ab dem Tage der Antragstellung gewährt werden können.
Es handelte sich nicht um ein Stellenangebot, eine Massnahme, einen Termin beim Amtsarzt oder eine andere im SGB gerechtfertigte Einladung, die mit Sanktionen bedroht wäre, wenn der Arbeitslose diese Termine nicht wahrnimmt.
Die Einstellung der Leistungen, bzw. die Androhung ist offener Rechtsbruch. Die Behauptung über die Rechtmässigkeit bzw. der angeblichen Rechtsbelehrung sind Falschauskünfte.
Es ist allgemein bekannt, das der Bundesbeauftragte für den Datenschutz die durch das Arbeitsamt versendeten Formulare für Rechtswidrig hält und der Bundesagentur für Arbeit aufgefordert hat, die Formulare zu überarbeiten. Wenn nicht bereits die erste Aufforderung zur Antragsabgabe Nötigung war, so ist es die zweite allemal (Anlage 2). Ich soll gezwungen werden ein rechtswidriges Formular unter Androhung von Strafe ausfüllen und der AA aushändigen. Ich benenne für die Unzulässigkeit der Formulare somit den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und bitte hier Auskunft über die Zulässigkeit der Verwendung der alten Formulare einzuholen.
Wer sich hinter dem Kürzel (gelöscht) versteckt ist mir nicht bekannt. Telefonisch habe ich von einem Herrn W. in der AA erfahren, die an mich gerichteten Schreiben seien von einem Sachbearbeiter namens H. A. verfasst worden. Wer die Einstellung der Leistungen verhängt hat und für diese Rechtsbrüche verantwortlich ist, bleibt mir bislang verborgen. Letztendlich verantwortlich für die Vorgänge in der AA in Marburg ist der Direktor D..
Ich stelle deswegen hiermit aus den oben genannten Gründen in oben genannten Umfang Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Agentur für Arbeit in Marburg, Postfach 1107, 35001 Marburg.
Bitte übermitteln Sie mir das Aktenzeichen, unter dem sie die Ermittlungen führen.
Mit freundlichen Grüssen.