| Navigation aus Navigation an | Erstelldatum: 28.09.2010 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der große Wurf - 5 Euro -Nun ist es raus! Freut Euch, Ihr Arbeitslosen, Ihr bekommt eine phantastische Erhöhung Eurer Regelsätze um 5 monatlich. Jetzt könnt ihr 16,66 Cent jeden Tag mehr ausgeben, was sicherlich für ein Leben in Saus und Braus reicht, oder? Nun müssen Sie nur ständig an diese Erhöhung denken, dann wird ihnen das Blut in den Kopf schießen (ein automatischer Vorgang bei Wut), Ihr Gesicht wird sich röten und so mancher Kritiker der Erhöhung wird das als längeren Aufenthalt in einer sonnendurchfluteten Inselregion interpretieren, was ihn noch stärker dazu anfeuern wird, Hetzparolen nicht nur zustimmend abzunicken, sondern auch selber zu verbreiten. Es lohnt, sich den Referentenentwurf, der zu diesen 5,00 geführt hat, einmal etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Ich lasse dabei die wortgewaltigen Zwischenbemerkungen in diesem Pamphlet einmal aus und gehe nur auf die Tabellen (auch nicht alle) ein. Dass Alkohol und Tabakwaren für Empfänger von ALG II künftig nicht mehr in den Regelsätzen positioniert sind, weil sie als legale Drogen nicht zu den "existenzsichernden Bedarfen" zählen, setze ich als bekannt voraus. Dass es noch einige andere merkwürdige Vorstellungen gibt, wo nicht ganz klar wird, ob sie den Hirnen der Statistiker des Stat. Bundesamtes oder den offenbar kranken Hirnen der Referenten entsprungen sind. Warum ich von "kranken Hirnen" rede, werde ich an entsprechender Stelle noch erläutern. Auch wenn ich schon in früheren Beiträgen darauf verwiesen habe, dass die EVS grundsätzlich als Instrument für die Regelsatzbemessung ungeeignet ist, möchte ich noch einmal kurz darauf eingehen. Die EVS (Einkommen- und Verbrauchsstichprobe) wird alle 5 Jahre erhoben und später veröffentlicht. Stichprobe deshalb, weil 60.000 Haushalte (dieses Mal nur 55.100 Haushalte) für 3 Monate penibel (behauptet man) ein Haushaltsbuch führen und alle Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Die so genannten "oberen Zehntausend" werden dabei nicht herangezogen, weil sie die Auskünfte verweigern. Für die Regelsatzbemessung werden dann die untersten 20% (bisher) herangezogen, aber offenbar jetzt neu teilweise auch die untersten 15% und die untersten 10%. Dabei musste das stat. Bundesamt für die Verbrauchsstichprobe dieses Mal einige Sonderauswertungen tätigen, weil ja "transparent" sein soll, wie man bemisst. Für die Regelsatzbemessung wurde dieses Mal die EVS 2008 herangezogen. Das bedeutet, dass die Datenerhebung bereits 2007 erfolgt sein muss, dann 2008 statistisch vom stat. Bundesamt digitalisiert, ausgewertet und auf mögliche Fehler hin untersucht und korrigiert werden musste. Anders gesagt, die zugrunde liegenden Daten sind mindestens 3 Jahre alt. Liest man unter Punkt 2.1 im Referentenmodell die Begründung, warum der früher im BSHG verwendete "Warenkorb" nicht zweckmäßig und ungenau war, kann man nur staunen. Dort heißt es:
Ich mag ja ein wenig verblödet sein, aber ich finde einen normativ festgesetzten Warenkorb, der alles berücksichtigt, was man zum Leben benötigt und der dazu größere Anschaffungen als Einmalbedarf gesondert abwickelt, allemal besser, als eine 3 Jahre alte Befragung von Haushalten, die Aufteilung dieser Haushalte in Quintel (fünf Gruppen) und sich darauf zu verlassen, dass die auch alles aufschreiben, was sie kaufen. Müsste ich ein solches Warenbuch führen, würde sicherlich so mancher Posten nicht erscheinen, weil ich am jeweiligen Tage anderes vor hatte, als die Einträge ins Haushaltsbuch und dabei dann den einen oder anderen Posten, den ich ohne Quittung gekauft habe (z. B. eine Currywurst), am nächsten Tag einfach vergessen habe. Und wenn ein Haushalt sich gerade vor der Befragung mit Gebrauchsgegenständen, die man nicht jedes viertel Jahr kauft, eingedeckt hatten (Kleider, Schuhe, Haushaltsgeräte, Schönheitsreparaturen usw.), entsteht schon in der statistischen Erhebung eine Schieflage, denn wenn ich nur bemesse, was genau die Probanden der Erhebung in diesen 3 Monaten der Aufzeichnung für solche Dinge ausgegeben haben, dann entstehen diese statistischen Ungenauigkeiten, die, weil nur zu wenige der befragten (unter 25) eine entsprechende Angabe machten, in der Einzelbewertung nicht mit den Preisen, sondern einfach als "Slash (/)" oder, wenn über 25, aber unter 100, mit "2 Punkten (..)" angegeben, zwar in der Summenbildung enthalten sind, aber mit einem so geringen Betrag, dass z. B. für Schönheitsreparaturen bei Hauseigentümern (z. B. Renovierung) ein Betrag von 0,20 (Tabelle Abteilung 04) in der Summierung auftaucht. Gehe ich davon aus, dass ein Malermeister alleine für die Anfahrt 20,00 in Rechnung stellt, dann muss der ALG II-Empfänger alleine 100 Monate diese 20 Cent auf Seite legen, um die Anfahrt des Malermeisters zu bezahlen. Mietern werden für die gleichen Dienste immerhin 1,92 zugebilligt und haben damit das Geld für die Anfahrt bereits in knapp 10 Monaten zusammen. Beim alten Warenkorb-Modell ging man zum Amt und legte die Rechnung vor, dann bekam man das Geld, sofern die Rechnung nicht durch Überteuerung aus dem Rahmen fiel. Die Aussage:
Ein Detail scheint Frau von der Leyen wohl nicht so ganz gelungen zu sein. Künftig sollen die Regelsätze an die Lohnentwicklung gekoppelt werden. Allerdings wohl nicht an die Bruttolohnentwicklung, denn das würde ihr eine zu teure Angelegenheit werden. Sie wird wohl die Nettolohnentwicklung vom stat. Bundesamt einfordern, möglichst so schöngerechnet, dass ein sehr niedriger Betrag dabei herauskommt. Das aber wird die Unternehmensverbände auf den Plan rufen, deren Jammern wegen zu hoher Lonabschlüsse dann sichtbar konterkariert würde. Weiter ist auffällig, dass verschiedentlich in den Texten von der Abteilung 02 im Zusammenhang mit der EVS 2003 gesprochen wird, aber es keine Tabelle über die Abteilung 02 gibt. Gab es die nur in der EVS 2003? Nach Abteilung 91 folgt gleich die Tabelle 03. Auch fällt auf, dass der bei der Zusammenlegung der Sozialhilfe mit der Arbeitslosenhilfe gewährte zusätzliche Betrag zum Ansparen für Gerätschaften aller Art, der als Argument benutzt wurde, die in der Sozialhilfe üblichen Sonderbedarfe abzuschaffen, jetzt nicht mehr zur Debatte steht. Man könnte auch sagen, ob Arbeitsloser oder Sozialhilfeempfänger, das macht keinen Unterschied mehr. Diese Tabelle zeigt lediglich auf, welche Regelsätze gezahlt werden sollen. Offenbar wurden die Regelsätze aber bereits 2008 beschlossen, wie das Erwerbslosenforum in einer Pressemitteilung vom 27.09.mitteilt und auf einen Entwurf vom 27.10.2008 (Existenzminimumsbericht hinweist. Frau Merkel hat sich ja vor der Presse dahingehend geäußert, man solle ihr und Frau von der Leyen sagen, an welchen Punkten die Regelsatzbemessung unzutreffend wäre, dann werde man das überprüfen. Liest man nun aber im Existenzminimusbericht Nr. 7, dass dort bereits die jetzt getroffene Regelung festgelegt wurde, hat offenbar nicht einmal die Überprüfungs- und Korrekturaufforderung des BVerfG ausgereicht, ihren großspurigen Worten auch Taten folgen zu lassen. Es steht zu vermuten, dass die ganzen sogenannten Sondererfassungen des stat. Bundesamtes nichts anderes als schnell zusammengeschusterte Zahlenspielchen waren, statistische Spielereien durch Verschiebung von Parametern, mit denen mal alles so hinbiegen kann, wie man es haben möchte, entgegen jeder Wirklichkeit. Die nun folgende Tabelle zeigt erste Positionen auf, die als für die Regelsätze relevant angesehen und in welcher Höhe gebilligt werden. Nahrungsmittel werden also mit 112,12 zugebilligt. Doch so ganz stimmt das auch nicht, denn der Partner in einem Zweipersonenhaushalt bekomme ja als Regelsatzstufe 2 nur einen Regelsatz von 328 zugebillig. An welchen Stellen diese Kürzung und mit welcher Begründung erfolgt, habe ich im Bericht nicht finden können. Wenn ich also nicht zu flüchtig gelesen habe, ist hier schon ein Punkt zu finden, in dem die Auflagen des BVerfG nicht erfüllt sind. Das geht noch einen Schritt weiter. Bei im Haushalt lebenden Erwachsenen der Regelsatzstufe 3 werden nur 291 zugebillig. Auch hier ohne Auflistung der Stellen, die diese Kürzung rechtfertigen. Und ich erinnere mich an meine Jugend in diesem Alter. Da habe ich das Doppelte von dem gefuttert, was meine Eltern verdrückten, ohne deshalb fettleibig zu sein. Ganz im Gegenteil. Bei einer Körpergröße von 1,76 m brachte ich knapp 60 kg auf die Waage. Hier sehe ich schon 2 Punkte, in welchen die Auflagen des BVerfG nicht erfüllt wurden. Man könnte lachen, wenn es nicht so traurig wäre. Weil Alkohol ja nun als "legale Droge" nicht mehr zugebilligt werden, aber offenbar beim früheren Alkoholkonsum von einem Bedarf von 12 Litern Bier im Monat ausging, hat man Arbeitslosen nun einen Ausgleich in Höhe von 2,99 für Mineralwasser zugestanden, die nach Ansicht der Statistiker für 12 Liter Wasser reichen müssten. Nun frage ich mich, ob alkoholfreies Bier nicht der bessere Ersatz gewesen wäre. Oder wird alkoholfreies Bier auch als Droge gesehen? Aus meiner Sicht schmeckt alkoholfreies Bier aber mehr nach Bier, als Mineralwasser. Und mal ein Bier ist vielleicht nicht existenzrelevant, aber als Teilhabe am kulturellen Leben könnte man es schon sehen, meine ich zumindest, auch wenn mein Bierkonsum deutlich geringer ausfällt.
Tabelle 3 (Abteilung 03) In dieser Tabelle wird dargelegt, wie viel man monatlich für welche Form der Bekleidung bekommt. Daraus ergibt sich, dass der als fehlend monierte Ansparbetrag schon vorhanden ist. Ich überlasse es jedem Einzelnen, seine Ausgaben für Kleidung und Schuhe zu überschlagen und sich dann ein Bild davon zu machen, was und wie oft man sich dann mi t Kleidung und Schuhen eindecken kann. Dazu noch ein Hinweis: An anderer Stelle im Entwurf steht, dass die chemische Reinigung der Kleidung nicht zur Existenzsicherung erforderlich und deshalb auch kein Etat dafür vorgesehen ist. Wörtlich heißt es dort (Seite 22):
So viel zur "Würde des Menschen"
Tabelle 4 (Abteilung 04) In dieser Tabelle tauchen erstmalig die nicht näher bezifferten und mit "/" dargestellten Positionen auf. Hier hilft der Taschenrechner, indem man alle Beträge addiert und von der ausgewiesenen Summe abzieht. Dann bleibt der Betrag für alle mit / gezeichneten Felder.
Ich mache an dieser Stelle Schluss, denn die weiteren Tabellen und die textlichen Aussagen des Entwurfs sollte jeder ohnehin lesen. Dabei, falls man noch kein ALG-Empfänger ist, kann man selbst einmal feststellen, wie hoch die eigenen Ausgaben für die angegebenen Positionen sind und auch mal darüber nachdenken, welche weiteren Ausgaben man selbst hat, die in diesem menschenverachtendem Entwurf keine Entsprechung finden. Und wenn Ihnen in der Bahn mal ein Mensch begegnet, dessen Kleidung müffelt, rümpfen Sie nicht die Nase, sondern erkennen Sie, dass dieser Mensch seine Kleidung nicht reinigen lassen kann, weil das nicht vorgesehen ist im "großen Wurf von CDU/CSU und FDP". Und wenn Westerwelle wieder tönt, man müsse "nicht nur die im Auge behalten, die es nötig haben, sondern auch die, die es erwirtschaften müssen" , sollte man ihn fragen, ob das nicht auch für Steuervergünstigungen derer gelten müsste, die diese gar nicht nötig haben. Der Referententwurf ist zu finden unter http://194.145.122.101/portal/47972/property=pdf/2010__09__26__referentenentwurf__regelsaetze__sgb2.pdf |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||