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450.000 neue LangzeitarbeitsloseDa erzählt uns die Politik, aber auch ein Teil der Presse (vor allem der SPIEGEL) etwas über die als Folge von Hartz IV zu verzeichnende Trendwende auf dem Arbeitsmarkt. Da tönt es, dass deutlich mehr Arbeitsplätze vermittelt würden. Das sind schlichtweg dreiste Lügen, denn Ein Euro- oder Minijobs sind keine Arbeitsplätze, sondern Maßnahmen zur statistischen Schönung. Die Wahrheit ist, dass die Bundesagentur für Arbeit weitere 450.000 Empfänger von Arbeitslosengeld I nach ALG II übernehmen musste. Doch das ist nicht alles. Anders als zu Zeiten der Arbeitslosenhilfe sind die Kriterien für die Zahlung von ALG II so weit verschärft, dass viele aus dem ALG I nicht in das ALG II übernommen wurden, weil sie die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllten. Sie fallen in die als graue Reserve bei der BA geführten Langzeitarbeitslosen ohne Anspruch auf ALG II. Wer nun glaubt, das sei alles, irrt wieder. Denn da sind die ebenso nicht vermittelbaren ALG I-Empfänger, die noch bis zu 32 Monaten ihr ALG I bekommen und somit erst später beim ALG II landen. Eine zusätzliche Schweinerei ist die Tatsache, dass die BA für jeden der nun ins ALG II fallenden Arbeitslosen an den Finanzminister einen Aussteuerungsbetrag von 10.000 € überweisen muss, insgesamt 4,56 Milliarden €, was zeigt, dass die in der Presse veröffentlichte Zahl von 450.000 neuen ALG II-Empfängern eigentlich 456.000 lauten müsste. Aber was machen in dieser Größenordnung schon 6.000 Arbeitslose mehr oder weniger aus? Stellt sich die Frage, woher die BA das Geld für den Aussteuerungsbetrag nimmt. Aus den Beiträgen der Arbeitnehmer in die Arbeitslosenversicherung? Das wäre aber eine Veruntreuung von Versicherungsbeiträgen, sollen sie doch der Absicherung dienen, wenn man seinen Job verliert und nicht dem Strafbetrag für die BA wegen fehlender Kompetenz zur Vermittlung der Arbeitslosen. Ich kann mich erinnern, dass manche seriöse Presseorgane früher mal solche Fragen recherchiert und groß herausgebracht hätten, wenn sich die Machenschaften als unseriös herausgestellt hätten. Aber die Zeiten ändern sich. Heute schickt man Reporter los, wenn einen die Kontrollorgane der Behörden darum bitten, damit man in einigen wenigen Fällen die parasitären Arbeitslosen bloß stellen kann, selbst wenn diese Beispiele getürkt sind. Was die große Politik angeht, da recherchiert man nicht mahr. Da holt man die Infos aus dem Newsticker von den entsprechenden Nachrichtenagenturen (Reuters, DPA, AP etc.) oder übernimmt auch gerne mal einen Beitrag der INSM, denn das alles kann man ohne Überprüfung abdrucken, man muss schließlich sparen. Anders gesagt: Die so genannte "Vierte Gewalt" ist gestorben, stattdessen gibt es einen weiteren Erfüllungsgehilfen für Politik und multinationale Konzerne zur Verwirklichung einer Bevölkerungsfeindlichen Politik. Ich bin ein Mensch, der Gewalt verabscheut, weil ich der Überzeugung bin, dass dort, wo die Gewalt anfängt, der Geist aufhört. Dennoch habe ich in letzter Zeit mehrfach feststellen müssen, dass ich bei manchen Äußerungen diverser Zeitgenossen den Wunsch verspürte, mal zu überprüfen, wie gut sich meine Faust im Gesicht dieser Menschen machen würde. Ich meine damit die Zeitgenossen, die voll auf die Verunglimpfungen eines Versagers wie Clement anspringen und in Foren und Mails lautstark verkünden, dass Ein Euro Jobs gut sind, damit das faule Pack wieder lernt zu arbeiten, dass man dafür, dass sie ALG bekommen, ruhig mal zur arbeiten könnten, um wenigstens einen Teil der von der Allgemeinheit getragenen Kosten wieder rein zu holen. Oder mit anderen Pamphleten aufwarten. Natürlich würde ich mich beherrschen können und meine kurzfristig aufkommende Emotionalität überwinden. Denn im Grunde sind es arme Kreaturen, deren Verstand, wenn überhaupt, nur eingleisig funktioniert. Auf dieser Einschienenbahn kommen Begriffe wie Solidarität nicht vor. Auch die Erkenntnis über Zusammenhänge kann man nicht erwarten und wer von diesen Leuten würde zwischen den täglichen Horrormeldungen über Massenentlassungen und dem Anwachsen der Langzeitarbeitslosigkeit schon einen Zusammenhang erkennen? Auch ist diesen Leuten nicht klar, dass ein ALG II-Empfänger, der in einen Ein Euro Job vermittelt wird, die Allgemeinheit erheblich teurer kommt, weil die Zuschüsse an die Unternehmen für die Beschäftigung eines Ein Euro Jobbers ja immerhin bis zu 500 € im Monat betragen. Also muss man für die Beschäftigung über den zulässigen Zeitraum von 6 Monaten für jeden Ein Euro Jobber 3.000 € zusätzlich aus geben, macht bei 300.000 Ein Euro Jobs 900 Millionen zusätzliche Ausgaben (für 6 Monate). Eine Vielzahl an Beispielen hat gezeigt, dass die Vergabe von Ein Euro Jobs wohl zur Schikane gegen Langzeitarbeitslose, nicht aber zur Möglichkeit einer Eingliederung in normale Arbeitsverhältnisse beigetragen hat. Ein krasses Beispiel aus Hamburg mag da als Hinweis dienen, weil es dazu auch eine Stellungsnahme eines Sozialgerichtes gibt: Ein 43-Jähriger Arbeitsloser mit abgeschlossenem Universitätsstudium sollte als Ein Euro Jobber Klos putzen. Dagegen hat er geklagt. Vor dem Sozialgericht bekam er Recht. Die Art und Weise, wie in Hamburg Langzeitarbeitslose in Ein-Euro-Jobs gezwungen werden, ist rechtswidrig. Die Entscheidung des Sozialgerichts im Fall Herold: Die von der Arge praktizierte pauschale Zuweisung an einen Beschäftigungsträger, der dann die Weitervermittlung in einen Ein-Euro-Job übernimmt, ist nicht rechtens. Die Job-Center dürfen nur dann die Arbeitsaufnahme von Ein-Euro-Jobs erzwingen, wenn dem Betroffenen ein konkretes, auf ihn zugeschnittenes Angebot gemacht wurde. Hier der Bericht in der MorgenpostDazu passt noch folgende Pressemeldung der BA: Presse Info 085 vom 06/12/2005
Neuer Bericht zur Grundsicherung für Arbeitsuchende Im Juli erhielten fast 7 Millionen Menschen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II Die Bundesagentur für Arbeit legt einen neuen Bericht zur Grundsicherung für Arbeitsuchende vor. Der Report stellt die Entwicklung bis Juli dar. Er enthält die jetzt veröffentlichten revidierten Zahlen für April bis Juli. Im Juli wurden an 3,78 Millionen Bedarfsgemeinschaften Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ausgezahlt. In diesen Bedarfsgemeinschaften leben 5,06 Millionen erwerbsfähige und 1,8 Millionen nichterwerbsfähige Hilfebedürftige. Von den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen waren im Juli 57 Prozent arbeitslos gemeldet. Arbeitslosengeld II-Bezieher sind zum Beispiel dann nicht arbeitslos, wenn der Arbeitslohn durch die Grundsicherung aufgestockt wird, wenn kleine Kinder zu betreuen sind oder noch die Schule besucht wird. Bezogen auf die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in Deutschland erhielten im Juli 9,2 Prozent Arbeitslosengeld II. Von den Kindern unter 15 Jahren waren 14,6 Prozent auf Sozialgeld angewiesen. In Ostdeutschland ist der Anteil der Arbeitslosengeld II -Empfänger mit 15,6 Prozent mehr als doppelt so groß wie in Westdeutschland mit 7,4 Prozent. Die niedrigste Quote verzeichnet der Landkreis Freising mit 1,7 Prozent, die höchste der Landkreis Uecker-Randow mit 23,6 Prozent. Im Durchschnitt wurden für eine Bedarfsgemeinschaft im Juli 838 Euro aufgewendet (einschließlich Beiträge zur Sozialversicherung). Dabei reichen die Leistungen von durchschnittlich 697 Euro für einen Alleinstehenden bis zu 1.401 Euro für eine Bedarfsgemeinschaft mit fünf und mehr Personen. Von Januar bis Juli hat sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 450.000 oder 14 Prozent erhöht. Alle Typen von Bedarfsgemeinschaften haben zugenommen, relativ am stärksten die Einpersonenbedarfsgemeinschaften. Die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger ist um 560.000 oder 12 Prozent und die der Sozialgeld-Empfänger um 185.000 oder 11 Prozent gestiegen. Die Zuwächse dürften noch mit dem Aufbau der Grundsicherung zusammenhängen und sind deshalb nicht Beleg einer zunehmenden sozialen Problematik. Der Bericht kann im Internet auf der Statistikseite der Bundesagentur für Arbeit http://statistik.arbeitsagentur.de unter Publikationen abgerufen werden. |