GATT - Anlage F
zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
Liste der in Artikel 1 Ziffer 2 d genannten Gebiete, auf welche die zwischen Syrien und Libanon und den Nachbarländern geschlossenen Präferenzabkommen Anwendung finden
Präferenzen, die ausschliesslich zwischen
der syrisch-libanesischen Zollunion einerseits und
- Palästina
- Transjordanien
anderseits in Kraft sind
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