Diäten der EU-Politiker
Ein Europaparlamentarier hat gegenwärtig (Stand 2011) die folgenden Ansprüche:
- Ein monatliches Grundgehalt von 7.956,87 EUR brutto, was 38,5 % der Grundbezüge eines Richters am Europäischen Gerichtshof entspricht. Davon ist eine EU-Steuer und ein Unfallversicherungsbeitrag zu leisten, was netto 6.200,72 EUR ergibt.
- Ab dem vollendeten 63. Lebensjahr ein Ruhegehalt von 3,5 % des Gehalts für jedes volle geleistete Amtsjahr, jedoch maximal 70 % des Gehalts.
- Nach Ausscheiden aus dem Parlament ein Übergangsgeld in Höhe der Abgeordnetenentschädigung. „Dieser Anspruch besteht für jedes Jahr der Ausübung des Mandats für einen Monat, mindestens jedoch für sechs und höchstens für 24 Monate.“
- Eine pauschale monatliche Spesenvergütung von 4.299 EUR.
- Die Vergütung der tatsächlich entstandenen Kosten der Reisen zum und vom Ort der Parlamentssitzungen beziehungsweise 0,50 € pro Kilometer, wenn die Reise im eigenen Fahrzeug absolviert wird.
- Ein Tagegeld von 304 EUR für jeden Tag der Teilnahme an offiziellen Sitzungen der Gremien des Europäischen Parlaments.
- Die Anstellung von Assistenten auf Kosten der EU bis maximal 19.709 EUR monatlich inklusive Spesen. Maximal ein Viertel dieses Betrags kann auch für Dienstleistungen wie Gutachten von externen Anbietern verwendet werden.
Pensionsfonds
Der (private, aber zu zwei Drittel von öffentlichen Geldern finanzierte) Pensionsfonds der Abgeordneten des Parlamentes geriet im Zuge der Finanzkrise ab 2007 durch Fehlspekulationen in ein Defizit von etwa 120 Millionen Euro. Nachdem der private Fonds bereits zweimal durch Steuergelder gerettet wurde, votierte das Europäische Parlament 2009 bei der dritten Rettung und größerer Medienaufmerksamkeit mit einer knappen Mehrheit gegen weitere staatliche Hilfen. Die Entscheidung des Parlaments für mehr Transparenz im Fonds wurde vom damaligen Präsidenten Hans-Gert Pöttering (CDU) jedoch verhindert.
Quelle: Wikipedia
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