| Navigation aus Navigation an | Erstelldatum: 17.02.2011 |
Ein Euro Jobs für SchwangereNicht zum ersten Mal habe ich eine Mail des Erwerbslosenzentrums bekommen, das in einer Pressemeldung darauf hinweist, dass die Arbeitsagenturen Schwangere bis Null sanktionieren. Angefügt waren ein Schreiben des Erwerbslosenzentrums an die Ministerin von der Leyen und das Vorstandsmitglied der BA Heinrich Alt und auch die Antwort des Herrn Alt, auch im Namen von Frau von der Leyen. Richtig ist, dass eine Schwangerschaft keine Krankheit ist und Schwangere auch rechtlich bis 6 Wochen vor der Geburt als arbeitsfähig gelten. Das mag ausschlaggebend für eine, wie wir wissen, sehr gebärfreudige Arbeitsministerin gewesen sein, Unverständnis für die angesprochenen Fälle in ihrer Antwort anklingen zu lassen. Allerdings wurde in zumindest einem Fall ganz klar ein gesundheitliches Risiko im Zusammenhang mit der Schwangerschaft festgestellt (siehe auch Bericht der Süddeutschen). In den vom Erwerbslosenforum angeprangerten Fällen wurden die Schwangeren zur Aufnahme eines Ein Euro Jobs aufgefordert. Ob das allerdings wirklich rechtlich vertretbar ist, muss zumindest als zweifelhaft angesehen werden. Das begründe ich wie folgt:
Die Arbeitsgelegenheit ist in der Wirklichkeit eine versteckte Subvention für Arbeitgeber, die für die Beschäftigung von Ein Euro-Jobbern bis zu 500 € monatlich an Steuergeldern aus dem Topf des Arbeitsministeriums bekommen. Vornehmlich karikative und speziell von den Kommunen zu diesem Zweck gegründete Einrichtungen partizipieren an diesen so genannten Eingliederungsmaßnahmen. Die Erkenntnis, dass Arbeitsgelegenheiten inzwischen gesetzeswidrig Arbeitsplätze vernichten, weil mit Ihnen reguläre Arbeitsplätze vernichtet werden, oder aber völlig unsinnige Tätigkeiten umfassen, deren Sinnlosigkeit das Gegenteil von Motivation erreicht, ist inzwischen Allgemeinwissen. Im Fall der Schwangeren, die in einer Großküche ihren Ein Euro Job antreten sollte, liegt die Missachtung gesetzlicher Vorgaben ganz eindeutig bei der vermittelnden ARGE. Es gibt in Großküchen keine Arbeiten, die den gesetzlichen Vorbehalt der "Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit" erfüllen, ganz abgesehen von dem Umstand, dass eine Schwangere die schwere Arbeit in einer Großküche auch aus Mutterschutzgründen nicht ausführen darf. Der grundlegende Fehler, Schwangere in einen Ein Euro Job zu vermitteln, liegt aber in der Tatsache begründet, dass diese Eingliederungsmaßnahme völlig sinnlos ist, weil kein Arbeitgeber heutzutage noch eine Schwangere neu einstellt, weil die erwartbaren Ausfallzeiten (Mutterschutzbestimmungen vor und nach der Schwangerschaft) eine Planstelle für einen absehbaren Zeitraum (grundsätzlich 14 Wochen, aber bei Elternzeit noch weit darüber hinaus) bei vollem Lohnausgleich für die ersten 14 Wochen blockieren. Eine Eingliederung der Schwangeren in den 1. Arbeitsmarkt ist daher nicht zu erwarten, was die Arbeitsgelegenheit wiederum zu einer nicht zu rechtfertigenden Maßnahme werden lässt. Es gibt unter den weiblichen Arbeitslosen sicherlich viele und nicht schwangere Frauen, deren Eingliederung als Folge einer solchen Maßnahme wesentlich wahrscheinlicher ist, als das bei einer Schwangeren der Fall ist. Aus diesem Grund ist die Vergabe eines Ein Euro Jobs an Schwangere als reine Schikane der Sachbearbeiter anzusehen. Dass das Arbeitsministerium durchaus nicht immer auf der Basis des Grundgesetzes arbeitet, beweist das letzte Urteil des BVerfG. Es wäre an der Zeit, dass ein Gericht endlich mal die Courage aufbrächte, auch das Thema Arbeitsgelegenheiten dem BVerfG vorzulegen, weil diese sicherlich nicht mit Art. 2 und 12 GG vereinbar sind. Auch die Sanktionspraxis dürfte mit dem GG nicht vereinbar sein, das eine Unterschreitung des Existenzminimums verneint. Unsere Arbeitsministerin von der Leyen hat in ihrer Kirche sicherlich einen Ehrenplatz und geht sicherlich auch regelmäßig in die Kirche. Aber eines ist sie ganz sicher nicht: CHRISTLICH! |
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